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Qualität in der Justiz
Der Oberste Gerichtshof als Kartellgericht hat mit Beschluss vom 22. März 2021 den Generalimporteuer für Peugeot-Fahrzeuge in Österreich aufgetragen, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung binnen drei Monate abzustellen (Beschluss OGH 22.3.2021, GZ 16 Ok 4/20d).
Im Rechtsstreit zwischen dem oberösterreichischen Peugeot-Händler Büchl und Peugeot Austria (PSA) hat der OGH als Kartellobergericht den ganz überwiegenden Teil der Abstellungsanordnung bestätigt, die das österreichische Kartellgericht am 12. 5. 2020 wegen Verstöße gegen das Verbot des Marktmachtmissbrauchs betreffend den Generalimporteur für Peugeot-Fahrzeuge in Österreich erlassen hat. Die Firma Büchl hatte sich bereits Ende 2018 an das Kartellgericht gewandt, weil sie – ebenso wie zahlreiche andere Peugeot-Händler in Österreich und Europa – unter erdrückenden Vorgaben von PSA zu leiden hat.
Diese richtungsweisende Entscheidung gilt nicht nur für den österreichischen und europäischen Fahrzeughandel, sondern auch für den Wartungs- und Werkstättenbereich und ist – nach Ansicht der maßgeblichen Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, Klaus Edelsbrunner, Josef Harb und Stefan Hutschinski – ein wesentlicher Schritt zur Rückgewinnung der kaufmännischen Freiheit.