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Oberster Gerichtshof kippt Diskriminierung bei Banken
Mit der Entscheidung 9 Ob 76/18v hat der Oberste Gerichtshof als Revisionsgericht klargestellt, dass ein Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union berechtigt ist, ein Zahlungskonto in Österreich zu eröffnen. Der Zugang zu einem solchen Konto darf ihm vom Kreditinstitut nicht wegen seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzes, Geschlechts, Alters, seiner ethnischen oder sozialen Herkunft und weiteren in der Entscheidung genannten Gründen verwehrt werden. Es ist somit das Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen gesichert. Das Kreditinstitut kann den Antrag ablehnen, wenn der Verbraucher bereits Inhaber eines Zahlungskontos bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut ist.
Kläger in diesem Rechtsfall, der letztlich beim Obersten Gerichtshof landete, war der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums eine Reihe von Vertragsklauseln eines großen österreichischen Kreditinstituts beanstandete.
Der Oberste Gerichtshof ist in Österreich die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Er judiziert in Senaten, die im Verhältnis zueinander gleichrangig sind. Deren Entscheidungen sind somit unanfechtbar. Präsidentin des OGH ist Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek.