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EuGH klärt Zuständigkeit für Klagen gegen VW

Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg
© EuGH

Am 9. Juli 2020 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einer Schadenersatzklage, erhoben vor dem Landesgericht Klagenfurt, entschieden, dass ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen Mitgliedsstaaten verkauft werden, vor Gerichten dieser Staaten verklagt werden kann.

Das Landesgericht Klagenfurt hatte nämlich Zweifel, ob der bloße Kauf der in Rede stehenden Fahrzeuge bei in Österreich niedergelassenen Kraftfahrzeughändlern und die Auslieferung dieser Fahrzeuge in Österreich die Annahme zulässt, dass sich der Ort, an dem sich der Schadenserfolg verwirklicht hat, in Österreich befindet, was zur Zuständigkeit der heimischen Gerichte führen würde. Die Volkswagen AG mit Sitz in Deutschland sah nämlich die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für nicht gegeben an. Vor diesem Hintergrund hat das Landesgericht Klagenfurt den EuGH darum ersucht, die EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit auszulegen. Erfolgreicher Kläger ist der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI), der 574 Verbraucher vertritt, die ihre Rechte im Hinblick auf die Klage an den Verein abgetreten haben.

Link zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs Zahl C-343/19 vom 9. 7. 2020

Link zur Pressemitteilung über das Urteil

Zivilrechtliche Einigung von VW in den USA
Den Urteilen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vorangegangen sind die Entscheidungen des US-Justizministeriums, womit nunmehr die maßgeblichen Höchstgerichte und die US-Regierung für rechtliche Klarheit in der VW-Dieselthematik gesorgt haben. In den USA einigte sich der VW-Konzern auf die Beilegung strafrechtlicher Ansprüche und Umweltschutzklagen auf Bundesebene sowie weiterer gegen das Unternehmen gerichteter zivilrechtlicher Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation stehen. Als Teil der Vergleichsverhandlungen hat sich VW zu Bußgeld- und Strafzahlungen von insgesamt 4,3 Milliarden US-Dollar sowie zu einer Reihe von Maßnahmen bereit erklärt, mit denen seine Compliance- und Kontrollsysteme weiter gestärkt werden sollen. Hierzu zählt auch die Bestellung einer unabhängigen Person (Monitor) für drei Jahre.