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Bundesregierung: Größte Verfassungsreform seit 1929
Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets stellt die österreichische Bundesregierung, gemeinsam mit allen Landeshauptleuten, die Weichen für die größte Verfassungsreform seit dem Jahr 1929. Im Zentrum der Verfassungsreform steht dabei die weitgehende Abschaffung des Verfassungsartikels 12. Der Grund ist die zersplitterte Kompetenzverteilung in vielen Lebensbereichen, die zu Doppelgleisigkeiten und Blockademöglichkeiten zwischen Bund und Ländern führen. Deshalb konnten bisher sehr wichtige Entscheidungen für Österreich nicht getroffen werden.
Was bringt nun die Kompetenzentflechtung konkret? Erstens eine eindeutige Zuständigkeit und damit Verantwortlichkeiten im Bereich der Gesetzgebung bei Bund und Ländern. Zweitens eine Aufhebung von Blockademöglichkeiten zwischen den Gebietskörperschaften wie zum Beispiel das Zustimmungsrecht der Länder zu Änderung der Bezirksgerichtssprengel und drittens die Ermöglichung weiterer und vor allem schnellerer Reformen.