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Parkverbot für E-Mobile und Hybridfahrzeuge
Die deutsche Kreisstadt Kulmbach hat kürzlich eine für die Elektromobilität mit Sicherheit richtungsweisende Entscheidung getroffen. Es handelt sich dabei um die Änderung der Benützungsbedingungen der öffentlichen Parkhäuser und Tiefgaragen insofern, als dass ein Verbot für E-Autos und Hybride darin festgelegt ist. Sollte es zu Verstößen kommen, so kann Bußgeld verhängt werden. Zudem wird – im Falle eines Brandes – die Versicherung des Autoeigentümers vermutlich nicht für den Schaden aufkommen, da er wissentlich gegen Vorschriften verstoßen hat.
Was ist der Grund für diese Einfahrtsbeschränkung?
Im September 2020 kam es in der städtischen Tiefgarage zum Brand eines PKW mit Verbrennungsmotor. Aufgrund der sofort eingeleiteten Schutzmaßnahmen der Feuerwehren konnte ein größerer Schaden verhindert werden – auch Personen kamen nicht zu Schaden. Nach einem von Experten der örtlichen Feuerwehr erstellten Brandschutzgutachten würden jedoch massive Probleme bei einem Elektro- oder Hybridfahrzeugs entstehen, sollte es zu einem Brand der Antriebsbatterie kommen. Diese Lithium-Akkus brennen teilweise tagelang und können nicht gelöscht werden. Das Problem gestaltet sich noch extremer, wenn solch ein Fahrzeug in einer Tiefgarage zu brennen anfängt, wo aufgrund der räumlichen Verhältnisse kein Abschleppe in das Freie möglich ist. Nach Ansicht der Feuerwehr sollten E-Mobile und Hybride in Tiefgaragen nicht einfahren dürfen, solange es keine wirksamen Löschmaßnahmen gegen Akku Brände gibt.
Ist dieses Verbot einzigartig in Kulmbach?
Nein, denn Recherchen von Energie Vision haben ergeben, dass sich jetzt schon rund ein Dutzend anderer Städte in Deutschland mit dieser Problematik auseinandersetzen. Damit zeigt sich, dass die Batterie nach wie vor eine technologische Herausforderung für E-Mobile darstellt, und zwar nicht nur in Bezug auf eine deutlich verbesserte Reichweitenleistung.
Kontakt zu weiteren Informationen: info@stadt-kulmbach.de