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Atomenergie – ja, oder nein danke?

Europäischer Gerichtshof © EuGH

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die österreichische Klage gegen Staatshilfen für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C endgültig abgewiesen. Der Gerichtshof bestätigt damit den Beschluss, mit dem die EU-Kommission die britischen Beihilfen genehmigt hat. Österreich hat gegen diesen Beschluss im Jahr 2015 Klage eingebracht, war aber bereits 2018 in erster Instanz mit seiner Klage abgeblitzt. Gegen dieses Urteil hatte Österreich umgehend Berufung eingelegt. Unterstützt in dem Verfahren wurde Österreich nur von Luxemburg, die EU-Kommission hingegen von Großbritannien, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei – in Summe Länder mit in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken.

Das Kernkraftwerk liegt an die Künste des Vereinigten Königreichs in der Grafschaft Somerset, soll 2023 in Betrieb gehen und 60 Jahre laufen. Betreiber des Kraftwerks ist die NNB Generation Company Limited, einer Tochtergesellschaft des französischen Energiekonzerns EDF Électricité de France.

Link zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union