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EVN Klimainitiative

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Deutschland: Bundesverwaltungsgericht stärkt kommunale Wärmewende

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom November 2016, Zahl BVerwG 10 CN 1.15, wurde ein finaler Schlussstrich unter einem mit großem Interesse verfolgten Verfahren über die Nutzung von Wärmenetzen aus Gründen des Klimaschutzes für Städte und Gemeinden gezogen. Damit kann der Anschluss- und Benutzungszwang an ein kommunales Nah- und Fernwärmenetz ohne zusätzliches Fachgutachten angeordnet werden, wenn die Anlage die Vorgaben des Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetzes erfüllt. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind Bestrebungen in vielen Gemeinden, die Wärmeerzeugung und –verteilung im Gemeindegebiet oder in Teilen davon in die eigene Hand zu nehmen. Ein solcher Schritt ist regelmäßig mit erheblichen Investitionen verbunden, die sich aus kommunaler Sicht nur dann rechnen, wenn möglichst viele der Gemeindebürger mitmachen. Die einzige Möglichkeit, dies rechtlich sicherzustellen, ist der so genannte Anschluss- und Benutzungszwang, der nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes entschieden worden ist.