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E-Control startet Überwachung des Strom- und Gasgroßhandels
Mit 1. Mai 2015 startete die E-Control Austria die Überwachung des Großhandels mit Strom und Gas. Ab diesem Tag müssen Energiehandelsplätze erste Handelsdaten an die staatliche Regulierungsbehörde senden, denn sobald bekannt ist, wer wann zu welchem Preis kauft oder verkauft, können Insidergeschäfte und Marktmanipulationen wesentlich leichter aufgespürt werden.
Basis für die Überwachung des Großhandels ist die Verordnung der E-Control zu Energiehandelsdaten sowie die REMIT-Verordnung der EU aus dem Jahr 2011, die Insiderhandel und Marktmanipulationen im Strom- und Gasgroßhandel verbietet. Vor der EU-Verordnung war es weitgehend legal, Insiderwissen im Strom- und Gashandel zu nutzen. So kam es immer wieder vor, dass Händler etwa von Kraftwerksausfällen erfuhren und danach von den höheren Großhandelspreisen während des Ausfalls profitierten. Insgesamt hat der Handel mit Strom und Gas seit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte stark zugenommen. In den vergangenen zwölf Jahren hat sich der Stromhandel im deutsch-österreichischen Markt an den Börsen EEX in Leipzig und EPEX-Spot in Paris verfünffacht und ist von 50 Terrawattstunden in 2003 auf 270 Terrawattstunden in 2014 gestiegen. Das gesamte Erdgasvolumen hat sich in Österreich von 63 Terrawattstunden in 2005 auf rund 450 Terrawattstunden in 2014 erhöht. Nach wie vor findet der Handel mit Strom und Gas aber zu einem Großteil außerhalb von Handelsplätzen statt – etwa über bilaterale Verträge direkt zwischen Unternehmen. Ab Oktober 2015 müssen auch diese Verträge an die E-Control gemeldet werden.
Über REMIT
Die EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency) stellt Regeln für Marktteilnehmer auf Energiegroßhandelsmärkten auf. Sie trat am 28. Dezember 2011 in Kraft und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation. Zusätzlich wird eine europäische und von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER Agency for the Cooperation of Energy Regulators) koordinierte Marktaufsicht installiert, die durch erweiterte nationale Untersuchungsbefugnisse ergänzt werden wird. REMIT ist die Abgrenzung aber gleichzeitig auch als Ergänzung zur Finanzmarktregulierung zu sehen, da auch Energieprodukte im weitesten Sinne als Finanzinstrumente gehandelt werden. Die Abgrenzung zur Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG nimmt REMIT selbst vor. Die Einordnung von REMIT in die Regulierungsbereiche der aktuell in Bearbeitung befindlichen Richtlinien und Verordnungen, die in Zukunft den Regelungsrahmen für Transparenz und Integrität im Finanzmarkt bilden sollen, wird sich nach Inkrafttreten dieser Rechtsakte ergeben.